Deutscher Pass: Alte Staatsbürgerschaft soll weiter behalten werden können
Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht hervor, der am Freitag den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung zugeleitet wurde.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben für ein „modernes Staatsangehörigkeitsrecht“ lockert zudem für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache. Dieser ist im Regelfall Voraussetzung für die Einbürgerung. Außerdem wird die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung verkürzt.
In dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, dass es Erleichterungen beim Sprachnachweis geben sollte und die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest für alle Ausländer wegfallen sollte, die mindestens 67 Jahre alt sind. Damit solle die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation gewürdigt werden, der in den ersten Jahren in Deutschland keine Sprachkurse offen standen. Profitieren sollen aber nicht nur ältere Menschen, die über ein Anwerbeabkommen nach Deutschland gekommen sind, sondern alle Angehörigen dieser Altersklasse. Auf eine schriftliche Prüfung wird in diesem Fall verzichtet. Das hilft etwa Analphabeten, die es unter den früheren Gastarbeitern gibt.
Bei besonderen Leistungen nach drei Jahren möglich
Außerdem soll es, was den Sprachnachweis angeht, auch für jüngere Einbürgerungswillige eine Härtefallregelung geben. In Ausnahmefällen – etwa wegen der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds – soll es ausreichen, sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen zu können.
Das Vorhaben ist Teil einer von SPD, Grünen und FDP angekündigten umfassenden Reform der Migrations- und Integrationspolitik. Getragen wird es von dem Verständnis, dass die Verleihung der Staatsangehörigkeit den Weg zu Teilhabe und Mitwirkung öffne, wovon sowohl die Eingebürgerten als auch die Gesellschaft profitieren sollten.
Der Entwurf sieht generell die Möglichkeit zur Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland vor – bisher waren es acht. Bei besonderen Integrationsleistungen – etwa herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen – sollen drei Jahre ausreichen.
Hier Geborene müssen sich nicht entscheiden
Die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll komplett abgeschafft werden. Das bedeutet, dass sie sich als junge Erwachsene nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden müssen.
Die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts eines Elternteils wird zudem von acht auf fünf Jahre verkürzt.
Die 2019 eingeführte Einbürgerungsvoraussetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ soll aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen werden. Eine Einbürgerung kommt allerdings dem Entwurf zufolge nicht infrage, wenn „der Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder er durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptiert“.
Grüne: „Überfällig“
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Filiz Polat, bezeichnete das Reformvorhaben als „überfällig“. Deutschland sei seit langem ein Einwanderungsland. „Menschen, die sich in unsere Gesellschaft einbringen, Steuern zahlen, haben einen Anspruch auf Teilhabe, mitzubestimmen sowie zu wählen.“
Der Koalitionspartner FDP betonte die Auswirkungen des Staatsangehörigkeitsrechts auf die Wirtschaft. „Wenn wir unseren Wohlstand wahren wollen, brauchen wir mehr reguläre Einwanderung in den Arbeitsmarkt“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle. Daher müsse die Ampel-Koalition zügig ein Einwanderungsgesetz mit einem Punktesystem nach dem Vorbild erfolgreicher Einwanderungsländer auf den Weg bringen. In diesem Zusammenhang müsse auch die Einbürgerung erleichtert werden.
Mehrstaatigkeit dürfe aber nicht über viele Generationen weitervererbt werden, sondern der Doppelpass müsse möglichst auf die ersten Generationen begrenzt bleiben, forderte Kuhle. Schon bei den Beratungen im Vorfeld hatte sich die FDP für diesen sogenannten Generationenschnitt ausgesprochen.
Für die CDU eine „Entwertung“
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), kritisierte die Pläne. Er sagte der „Welt“: „Was ich dazu lese, klingt nach einer 180-Grad-Wende beim Staatsbürgerrecht.“ Deutschland sei sehr attraktiv für Menschen aus dem Ausland, die hier gerne leben und arbeiten möchten; das sei generell positiv, das Land brauche Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Aber: „Die Pläne der Ampel erscheinen mir wie eine Entwertung der deutschen Staatsangehörigkeit.“
Auch die CSU reagierte ablehnend auf den Entwurf des Innenministeriums. Dieser sei „nicht zustimmungsfähig“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Fernsehsender Welt. Die doppelte Staatsbürgerschaft werde zur Regel und die Staatsbürgerschaft verramscht.
dpa/dtj