Paragraph 219a: Bundestag schafft Werbeverbot für Abtreibungen ab
 
 
Der Bundestag streicht den Paragraf 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Ärzt:innen mussten deswegen schon vor Gericht.
 
 

Demonstration zum Internationalen Frauentag in Berlin.

Der Bundestag hat am Freitag die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Für die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion, dagegen votierten Union und AfD. Der Paragraf untersagte Arztpraxen und Kliniken, ausführlich darüber zu informieren, welche unterschiedlichen Methoden es für den Abbruch gibt.

Auf das Ende des Paragrafen hatten sich die Ampelparteien im Koalitionsvertrag geeinigt. „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB“, heißt es darin. SPD, Grüne und FDP bekennen sich außerdem dazu, Schwangerschaftsabbruch zum Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung und zum Teil einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung zu machen“.

Die Debatte um den Paragrafen – das eigentliche Abtreibungsverbot steht im Schwesterparagrafen 218 des Strafgesetzbuchs – hatte 2017 begonnen, als die Gießener Ärztin Kristina Hänel sich vor Gericht gegen einen Strafbefehl wehrte, weil sie auf ihrer Website darüber informierte, dass sie Abbrüche anbot.