Nach Abschiebung in den Nordirak: Jesidische Familie scheitert mit Klage
Artikel von Benjamin Lassiwe/ Tagesspiegel
Familie Quassim ist in den Irak abgeschoben worden. © Foto: privat
Die jesidische Familie aus Lychen (Uckermark), die in der vergangenen Woche abgeschoben wurde, muss im Irak bleiben. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Potsdam den Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) mitteilte, scheiterte eine Klage der Familie gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Verwaltungsgericht habe festgestellt, dass der Familie im Irak keine unmittelbare gruppenbezogene Verfolgung durch den islamischen Staat (IS) oder den Irak drohe.
Innenminister Wilke wollte sich für die Familie einsetzen
Der Brandenburger Flüchtlingsrat hatte zuvor Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) zu einer zügigen Rückholung der abgeschobenen jesidischen Familie aus dem Irak aufgerufen. „Statt auf eine Entscheidung des Bundes zu warten, sollte Innenminister Wilke die landesrechtlichen Ermessensspielräume prüfen und anwenden, damit der Familie zeitnah die notwendigen Visa zur Verfügung gestellt und die Rückkehr ermöglicht wird“, teilte der Flüchtlingsrat mit. Es sei dringender denn je, „eine menschenrechtskonforme Migrationspolitik einzuläuten, die statt Abschottung und Abschiebung humanitäre Grundsätze beachtet“.
Die Familie mit vier minderjährigen Kindern war am Dienstag vergangener Woche abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob die Ausreisepflicht zwar am selben Tag aufgrund eines Eilantrags auf. Die Entscheidung fiel aber, als die Familie bereits im Flugzeug nach Bagdad saß. Wilke hatte angekündigt, die Familie in Abstimmung mit dem Bund zügig zurückholen, falls die gerichtliche Entscheidung Bestand hat. Nun ist sie bestätigt.