Polizeigewerkschaft widerspricht Merz – „Werden jeden Asylsuchenden zurückweisen

Erhebliche Verschärfungen an den deutschen Grenzen: Laut des Chefs der Gewerkschaft der Polizei soll bis auf wenige Ausnahmen jeder Asyl- und Schutzersuchende zurückgewiesen werden. Er widerspricht damit Äußerungen des Bundeskanzlers.

                                         Von Welt

                                       kjiuz.png    

             Deutsche Bundespolizisten an der Grenze zwischen Kreuzlingen in der Schweiz und Konstanz in Deutschland Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa

Die Bundespolizisten haben nach Angaben von Polizeigewerkschaften ihre Zurückweisungspraxis an den deutschen Grenzen erheblich verschärft und berufen sich dabei auf die Weisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

„Unsere Kollegen werden jeden Asyl- und Schutzersuchenden zurückweisen, außer Schwangere, Kranke, unbegleitete Minderjährige“, sagte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, der „Bild“-Zeitung Die Weisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sei „für die Beamten an der Grenze bindend“.

Roßkopf widersprach damit vorherigen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Bei seinem Antrittsbesuch am Freitag in Brüssel hatte Merz betont, Deutschland kontrolliere „in etwa so wie während der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr“.

Die Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen hatten zum Ziel, die Sicherheit während der Europameisterschaft zu gewährleisten. Bei diesen Kontrollen hatte die Bundespolizei aber keine Asylsuchenden zurückgewiesen, weil diese Praxis nach Ansicht der damaligen Bundesregierung gegen EU-Recht verstoßen hätte.

Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, bestätigte der „Bild“, dass die Beamten von nun an alle Flüchtlinge, mit Ausnahme von besonders gefährdeten Personen, ins Nachbarland zurückschickten. Die Weisung „schreibt Zurückweisungen zwingend vor“, sagte Teggatz. „Die Bundespolizei kann so verfahren, bis möglicherweise ein Gericht etwas anderes entscheidet.“

Angesichts der juristischen Unsicherheiten betonte GdP-Chef Roßkopf: „Wir haben dem Innenministerium klar mitgeteilt: Wenn Gerichte im Nachgang feststellen, dass das Aussetzen der europäischen Regelungen und das Anwenden nationaler Gesetze rechtswidrig ist, dürfen die Bundespolizisten keinesfalls belangt werden.“ Die Verantwortung für die Maßnahmen liege „alleine beim Bundesinnenministerium“.

Der neue Bundesinnenminister Dobrindt hatte am Mittwoch nochmals verschärfte Grenzkontrollen angekündigt, um die Flüchtlingszahlen zu senken. Dazu sollen mehr Bundespolizisten an der Grenze stationiert und fortan auch Asylbewerber zurückgewiesen werden. Ausnahmen sollen es für Kinder und Schwangere geben. Die Ankündigung löste eine kontroverse Debatte aus.