EU-Parlament: Schärfere EU-Asylregeln endgültig beschlossen

            Von Spiegel

Zehn Jahre hatten die EU-Staaten über neue Asylregeln gestritten. Jetzt wurde eine Reform beschlossen. Kernpunkte: schnelle Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und Unterstützung für EU-Staaten, in denen besonders viele Migranten ankommen.

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                                                 EU-Parlament: Schärfere EU-Asylregeln endgültig beschlossen © AFP
 
Die EU-Asylreform ist nach jahrelangem Streit endgültig beschlossen. Die EU-Staaten stimmten den Plänen, die unter anderem schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen vorsehen, in Brüssel zu, wie die Länder mitteilten. Fast zehn Jahre hatten die EU-Länder über neue Asylregeln debattiert. Das Paket aus zehn Gesetzestexten sieht eine deutliche Verschärfung der Verfahren vor. Zugleich sollen Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlastet werden. Dafür ist ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von Migranten in Europa geplant.

Die Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union war der letzte notwendige Schritt für die Reform. Vorgeschrieben sind nun unter anderem einheitliche Verfahren an den Außengrenzen, damit rasch festgestellt wird, ob Asylanträge unbegründet sind und geflüchtete Menschen dann schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden können. So sollen Asylgesuche von Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent bereits in Auffanglagern an den Außengrenzen geprüft werden.

Auch Familien mit Kindern müssen diese Verfahren durchlaufen. Die Bundesregierung hatte sich vergeblich für eine Ausnahme eingesetzt.

Tunesien und Albanien künftig »sichere Drittstaaten«

Nach der Neuregelung können Mitgliedsländer Migranten zudem künftig in »sichere Drittstaaten« wie Tunesien, Albanien oder Bangladesch zurückschicken, in denen sie dann Asyl beantragen müssen. Allerdings müssen die Geflüchteten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden – etwa durch Angehörige oder ein Studium.

An einer Asylreform wird bereits seit 2015 und 2016 intensiv gearbeitet. Damals waren Länder im Süden Europas wie Griechenland mit einer Vielzahl von ankommenden Menschen aus Ländern wie Syrien überfordert. Hunderttausende kamen unregistriert in andere EU-Staaten. Dies hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da ihr Verfahren durchlaufen, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben.

Die Reform leitet insbesondere einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern ein, die als relativ sicher gelten. Ein Drittstaat darf nur dann als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien erfüllt ist. So müssen etwa das Leben und die Freiheit des Antragstellers garantiert werden.

Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit einem »Solidaritätsmechanismus« neu geregelt. Damit sollen jene Länder, in denen viele Geflüchtete ankommen, entlastet werden – also beispielsweise Italien, Griechenland oder Spanien. Geplant ist, dass pro Jahr mindestens 30.000 Geflüchtete aus diesen Ländern in andere EU-Staaten umverteilt werden. Wenn die Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung leisten, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen.

Das britische »Ruanda-Modell« ist mit den neuen EU-Regeln deshalb vorerst nicht vereinbar. Großbritannien will illegal Eingereiste ab dem Sommer unterschiedslos nach Ruanda abschieben, London hat mit dem ostafrikanischen Land dazu ein Abkommen geschlossen.

In Deutschland wirbt die CDU für ein Vorgehen nach britischem Vorbild. In dem neuen CDU-Grundsatzprogramm heißt es, wer in Deutschland Asyl beantrage, solle zukünftig in einen »sicheren Drittstaat« gebracht werden, ein Asylverfahren durchlaufen – und selbst im Falle eines positiven Bescheids auch dort bleiben.

Die EU-Asylagentur hatte vergangenes Jahr rund 1,1 Millionen Anträge verzeichnet, den höchsten Stand seit 2016. Rund 330.000 davon entfielen auf Deutschland. Die neuen Asylregeln treten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, sie national umzusetzen.