Familiennachzug: Migrationsbeauftragte sieht Handlungsbedarf
Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, sieht nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu deutschen Regelungen unter anderem zum Familiennachzug von Flüchtlingen Handlungsbedarf.
„Wir müssen jetzt prüfen, wo wir Änderungen vornehmen müssen“, teilte die SPD-Politikerin am Montagabend mit.
Die Richter in Luxemburg hatten am Montag unter anderem geurteilt, dass der Nachzug von Familienangehörigen nicht deshalb verwehrt werden dürfe, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Verfahrens volljährig geworden sei. Entscheidend sei also das Alter bei der Antragsstellung, erklärte Alabali-Radovan.
Getrennte Familien nicht förderlich für Integration
„Darauf haben viele geflüchtete Familien lange gewartet. Getrennte Familien sind auch eine Belastung bei der Integration, wenn die Gedanken und Herzen bei den Angehörigen in Krisengebieten sind“, sagte die junge Politikerin, die das Amt seit der aktuellen Legislaturperiode innehat.
EU-Recht steht in dem Staatenbund über nationalem Recht. EuGH-Urteile müssen deshalb von den EU-Staaten umgesetzt werden.
dpa/dtj