Die StudentInnen mit Migrationshintergrund kann man auf zweierlei Weise bestimmen: solche der 2 .und 3. Generation, die hier geboren sind und das Gymnasium absolviert haben und solche, die aus aller Herren Länder als StudentInnen nach Deutschland gekommen sind. 
227.000 AusländerInnen sind nach einer drei Jahre alten Erhebung des Deutschen Studentenwerks an den hiesigen Hochschulen eingeschrieben, die Tendenz ist steigend. Für diese StudentInnen ist es ein sehr großes Problem, ihr Studium hier in Deutschland zu finanzieren. Nur 31 Prozent von ihnen stammen aus den reichen Ländern Westeuropas – die anderen kommen vor allem aus Asien, Afrika und Osteuropa. Die meisten von ihnen, berichtet das Studentenwerk, leben in sehr engen finanziellen Verhältnissen. 

Ein dramatischer Widerspruch: Einerseits sollen die deutschen Hochschulen für gute StudentInnen aus aller Welt zur beliebten Anlaufstelle werden, andererseits stellen der Staat und private Stiftungen bei weitem nicht genug Geld zur Verfügung, um auch wirklich mehr begabten AusländerInnen ein Studium in Deutschland zu ermöglichen. Die Studiengebühren, die sich in vielen Bundesländern auf 500 Euro pro Semester belaufen, erschweren die Situation neuerdings noch zusätzlich. So könnte Deutschland im globalen Wettbewerb um die besten Talente ins Hintertreffen geraten.

Verschärft wird das Schicksal der ausländischen StudentInnen dadurch, dass es in ihren Herkunftsländern häufig keine Stipendien gibt. Gerade in Dritte-Welt-Ländern fehlt es an Geld, um die eigenen Talente auf ihrem Weg ins Ausland zu unterstützen.
In Deutschland hingegen existieren zahlreiche Möglichkeiten, das Studium über gut dotierte Stipendien zu finanzieren – die allerdings sind häufig nur für Deutsche zugänglich. Gerade einmal 23 Prozent der ausländischen StudentInnen bekommen nach der Sozialerhebung des Studentenwerks einen regelmäßigen Zuschuss von einer Stiftung. Diese Zahl wirkt nur auf den ersten Blick hoch: Eingerechnet sind darin nämlich auch die Erasmus-Stipendiaten, die vor allem aus dem vergleichsweise wohlhabenden Westeuropa stammen und nur für kurze Zeit in Deutschland leben.

Einreise und Aufenthalt
Wenn Sie Bürger eines EU-Staates sind, benötigen Sie zur Einreise nach Deutschland kein Visum. Das gilt ebenfalls für Staatsangehörige folgender Länder: Australien, Kanada, Honduras, Island, Israel, Japan, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, San Marino und USA. Alle anderen AusländerInnen benötigen ein Visum.
Eine Aufenthaltsgenehmigung (für alle Ausländer, inklusive der Staatsangehörigen von EU- und EEA-Mitgliedsstaaten) muss innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise in Deutschland beantragt werden.
Hochschulzulassung
Wenn Sie an einer deutschen Universität studieren möchten, müssen Sie die geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
AusländerInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben, gelten als BildungsinländerInnen und werden nach den gleichen Bedingungen wie deutsche BewerberInnen zum Studium zugelassen.
Sind Sie BürgerIn eines EU-Staates, wird Ihre Hochschulzugangsberechtigung allgemein als der deutschen gleichwertig anerkannt. Somit gelten für Sie die gleichen Zulassungsbedingungen wie für deutsche BewerberInnen. Sie müssen lediglich notwendige Sprachkenntnisse nachweisen. Auf der gleichen Grundlage werden BewerberInnen aus EFTA Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) zugelassen.
Alle anderen AusländerInnen müssen die Gleichwertigkeit ihrer Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Wird diese als nicht äquivalent eingestuft, müssen BewerberInnen die so genannte Feststellungsprüfung ablegen. Vorbereitungskurse von 2-3 Semester Dauer führen an Studienkollegs zur Feststellungsprüfung, in welcher der Sprachtest sehr wichtig ist. Zukünftige BewerberInnen, die sich am Studienkolleg auf die Feststellungsprüfung vorbereiten möchten, müssen bereits über Deutschkenntnisse verfügen, bevor sie dort aufgenommen werden.
Ausländische StudentInnen, die das 30. Lebensjahr schon vollendet haben, wenn sie zum Studium nach Deutschland kommen, können leider nicht mehr die günstige Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in Anspruch nehmen. Alle AusländerInnen sollen sich in diesem Fall unbedingt bei einer privaten Krankenkasse versichern (d.h. eine private Krankenversicherung abschließen). Die Kosten für Arzt- oder Krankenhausbesuche sind in Deutschland sehr hoch und deshalb ist Vorsicht geboten. Außerdem müssen Sie als AusländerIn in jedem Fall beim Antrag auf ein Visum für Deutschland einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Dasselbe gilt bei der Immatrikulation an der Universität oder Hochschule in Deutschland.
Wir fordern:

  • - Mehr Stipendien für StudentInnen mit Migrationshintergrund
  • - Erleichterung beim Aufenthaltsrecht
  • - Arbeitserlaubnis über 3 Monate hinaus
  • - Reduzierung der Studiengebühren