Erneut Leichen in der Ägäis an Land gespült
Gut sechs Wochen nach dem Untergang von Booten mit Migranten haben die griechischen Behörden in der Ägäis drei weitere Leichen entdeckt.
Die Leichen von zwei Männern und einer Frau seien stark verwest, hieß es seitens der Küstenwache am Montag. Die Behörden gehen davon aus, dass es sich um Migranten handelt, die nach dem Kentern ihrer Boote Ende Dezember vermisst wurden. Seitdem werden immer wieder Leichen auf Inseln der Ägäis angespült.
Bei diesen Unglücken waren vor den Inseln Folegandros, Paros und Kreta 30 Menschen ums Leben gekommen. Dutzende werden noch vermisst. Die Migranten hatten versucht, direkt aus der Türkei durch die Ägäis nach Kalabrien in Italien zu gelangen.
Zahl der Asylanträge von Flüchtlingen aus Griechenland steigt
Bei solchen langen Fahrten über das Mittelmeer südlich oder nördlich von Kreta kommt es immer wieder zu Maschinenschäden oder Lecks bei den Booten, die Schleuserbanden den Menschen verkaufen. Wie viele Menschen dabei ums Leben gekommen sind, lässt sich nach Angaben der griechischen Küstenwache nicht beziffern.
In Deutschland warten wiederum aktuell mehr als 40.000 Menschen auf eine Asylentscheidung, die zuvor wohl bereits Schutz in Griechenland erhalten haben. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) am Montag mitteilte, waren Ende Januar insgesamt 112.928 Verfahren bei der Behörde anhängig. Den Angaben zufolge stammten knapp 41.000 dieser Asylanträge von Menschen, bei denen Hinweise vorlagen, dass sie bereits in Griechenland als schutzberechtigt anerkannt wurden.
Was die Dublin-Regeln besagen
Hintergrund der sogenannten Sekundärmigration anerkannter Flüchtlinge aus Griechenland in andere EU-Staaten – vor allem nach Deutschland – sind neben familiären Bindungen wohl auch die schwierigen Lebensverhältnisse für Flüchtlinge in Griechenland und die besseren Sozialleistungen in Deutschland. Wer in Griechenland als Flüchtling anerkannt ist, darf nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land reisen, allerdings nur für maximal 90 Tage.
Nach den sogenannten Dublin-Regeln muss ein Asylbewerber in dem EU-Staat, in dem er zuerst registriert wird, Asyl beantragen. Wer in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten hat, soll nicht in einem weiteren Staat der Europäischen Union erneut einen Antrag stellen.
Asylsuchende aus der Türkei weit oben
Deutsche Gerichte hatten zuletzt allerdings in zahlreichen Fällen zugunsten der Asylsuchenden entschieden. Beispielsweise hielt das Oberverwaltungsgericht Bremen im November 2021 fest, einem Kläger „drohe bei einer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“. Das Verwaltungsgericht im bayerischen Ansbach entschied dagegen: „Einem alleinstehenden, erwachsenen und erwerbsfähigen Mann droht im Falle einer Rückkehr nach Griechenland als dort anerkannter Flüchtling keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eintretende Verelendung.“
Im Januar stellten rund 13.700 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag – etwa so viele wie im Monat zuvor. Rund jeder zehnte Erstantrag wurde laut Bamf für ein in Deutschland geborenes Kind im Alter von unter einem Jahr gestellt. Die meisten Antragsteller stammten aus Syrien. Weitere wichtige Herkunftsländer waren Afghanistan und der Irak. Auch 832 türkische Staatsbürger stellten im vergangenen Monat einen Asylantrag in Deutschland. Damit stand die Türkei auf der Liste der zugangsstärksten Herkunftsländer auf dem vierten Platz.
dpa/dtj