Türkisches Justizministerium zur Zwangsentkleidung: „Halbnackte Untersuchungen nur bei Verdacht“
Gibt es in türkischen Gefängnisanstalten Zwangsentkleidungen? Das behaupten jedenfalls mehrere junge Frauen. Nun hat auch das Justizministerium Stellung bezogen. Die Vorwürfe konnte es dabei nicht vollständig aus der Welt schaffen.
Das türkische Justizministerium hat sich nach den Diskussionen zu den Berichten über Zwangsentkleidungen Frauen in türkischen Gefängnissen geäußert. Dabei hatten mehrere Betroffene behauptet, dass sie im Zuge der Verhaftungswelle nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 bei Durchsuchungen vollständig entblößt worden seien. Viral ging das Thema unter dem Hashtag #ÇıplakAramayaSessizKalma – Erhebe deine Stimme gegen Zwangsentkleidung (bei der polizeilichen Durchsuchung).
Der Fall wurde zum großen Thema im Land, nachdem der HDP-Abgeordnete Ömer Faruk Gergerlioğlu ihn vor der türkischen Generalversammlung „TBMM“ ansprach. Einige Politiker:innen der regierenden AKP bezichtigten Gergerlioğlu daraufhin der Lüge. In der Türkei gebe es keine Zwangsentkleidungen bei Untersuchungen. Detaillierte Beschreibung der Umstände
Der Skandal beschäftigt mittlerweile auch das türkische Justizministerium. In einer schriftlichen Mitteilung beschrieb es detailliert, unter welchen Umständen „Untersuchungen bei halbnacktem Zustand“ stattfinden. Zwangsentkleidungen versuchte das Ministerium damit zu dementieren, doch Kritiker:innen sind der Ansicht, dass auch genau solche Praktiken gegen die Menschenwürde verstoßen. Entweder sei der obere oder untere Körperbereich jeweils abgedeckt, schrieb das Ministerium. Falls Körperöffnungen untersucht werden müssten, werde ein Facharzt herangezogen.
„Schamgefühl der Untersuchten wird beachtet“
Solch eine Praktik würde außerdem nur bei einem Verdacht auf mitgetragene gefährliche Gegenstände vorgenommen. Dabei werde stets auf das Schamgefühl der Personen geachtet. Die Untersuchungen würden nur in geschlossenen und von außen nicht sichtbaren Räumen im Beisein von zwei Bediensteten des jeweils selben Geschlechts durchgeführt, so das Ministerium.
Dennoch stelle eine solche Untersuchungsform eine Ausnahme dar. Für willkürliche Handlungen während dieser Untersuchungen gebe es keine Toleranz.
Die Erklärung des Justizministeriums ist aber wenig erhellend und kaum zufriedenstellend, zumal auf die einzelnen Fälle nicht eingegangen wird. Unter dem Hashtag #ÇıplakAramayaSessizKalma hatte beispielsweise Betül Alpay Kabadayı in einer Videobotschaft geschildert, wie sie die Untersuchung erlebte. Sie habe mit einem Kittel und nackten Beinen durch einen X-Ray laufen müssen, wobei mehrere männliche Gefängniswärter ihr dabei zugesehen hätten. Kabadayı verwies auf die Kameraaufnahmen der entsprechenden Gefängnisanstalt.