Neue Einwanderungsregeln: Chancen-Aufenthaltsrecht – Jeder Fünfte bisher erfolgreich

Von Hedelsblatt 

 

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Ein Mann aus Syrien zeigt in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge seine Aufenthaltsgestattung. data-portal-copyright=

 

Das Chancen-Aufenthaltsrecht war Teil der Reformpakete der Ampel zum Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die damit verbundenen Hoffnungen haben sich nur teilweise erfüllt.

Über das von der Ampel-Regierung geschaffene Chancen-Aufenthaltsrecht haben bislang 84.104 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten. Allerdings ist es zweieinhalb Jahre nach Einführung der Sonderregelung nur knapp 20 Prozent von ihnen gelungen, sich auf diesem Wege eine längerfristige Bleibeperspektive in Deutschland zu schaffen.

Wie der Mediendienst Integration recherchierte, besaßen zum 30. April dieses Jahres 31.372 Menschen den sogenannten Chancen-Aufenthalt. Zu diesem Stichtag verfügten 16.646 Menschen, die von der Sonderregelung Gebrauch gemacht hatten, über eine weitere Aufenthaltserlaubnis.

Die restlichen Menschen aus dem Ausland, die ebenfalls versucht haben, sich auf diesem Wege eine dauerhafte Perspektive in Deutschland zu schaffen, rutschten entweder in den Status der Duldung zurück, sind ausgereist oder haben auf anderem Wege einen Aufenthaltstitel erhalten – etwa durch Heirat.

Das von SPD, Grünen und FDP beschlossene Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und gilt drei Jahre lang. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.

Union kritisierte vereinfachtes Recht auf Einbürgerung

Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können – etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet. Der Chancen-Aufenthalt kommt nicht infrage für Straftäter sowie für Menschen, die zu ihrer Identität „wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht“ und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.

Am Ende der 18 Monate kann dann ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse hat, nicht straffällig geworden ist und eine geklärte Identität vorweisen kann, beziehungsweise „alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat“. 

Dieser Punkt wurde von der Union stets scharf kritisiert. Eine Verlängerung des Chancenaufenthalts fand keinen Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.

Stattdessen soll für geduldete Ausländerinnen und Ausländer mit geklärter Identität, die nicht straffällig und gut integriert sind, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und seit einem Jahr ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, und die sich zum 31. Dezember 2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen ein befristeter Aufenthaltstitel geschaffen werden.