Nationale Minderheiten in Deutschland

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                   Für die Gerechtlickeit

Nationale Minderheiten genießen durch den Bund und die Länder einen besonderen Schutz und erhalten eine spezifische Förderung.

In Deutschland leben vier durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gesetzlich anerkannte nationale Minderheiten:

Als nationale Minderheiten werden jene Gruppen der Bevölkerung angesehen, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit der Angehörigen
  • Unterscheidung vom Mehrheitsvolk durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte; eigene Identität
  • Wille zur Bewahrung dieser Identität
  • traditionell, in der Regel seit Jahrhunderten, in Deutschland heimisch
  • innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten ansässig

Während die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe und das sorbische Volk traditionell in bestimmten, geografisch fest umrissenen Regionen Deutschlands siedeln, leben die deutschen Sinti und Roma traditionell – meist in kleinerer Zahl – nahezu in ganz Deutschland.

Das Merkmal der traditionellen Ansiedlung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet die nationalen Minderheiten von Zuwanderergruppen. Diese sind nicht traditionell in Deutschland heimisch. Bevölkerungsgruppen, die ursprünglich als Zuwanderer in das heutige Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, haben daher in Deutschland nicht den Status einer nationalen Minderheit.

Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland betrachtet sich – anders als in einigen anderen Staaten – nicht als nationale Minderheit, sondern als Glaubensgemeinschaft.

Keine staatliche Erfassung der Angehörigen nationaler Minderheiten

Zahlenangaben über nationale Minderheiten in Deutschland beruhen heutzutage nur auf Schätzungen. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland generell keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben.

Hintergrund dessen ist zum einen die Verfolgung solcher Minderheiten während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Zum anderen bestehen völkerrechtliche Bedenken. Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten legt fest: "Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.

Nationale Minderheiten in Deutschland - Minderheitensprachen und Regionalsprache Niederdeutsch Typ: Download ​ , Datum: 20.11.2024

Die Broschüre stellt die vier in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten mit ihrer jeweiligen Geschichte, Kultur und Sprache sowie Herkunft, Entwicklung und Besonderheiten der Regionalsprache Niederdeutsch vor. Der Anhang der Broschüre enthält Informationen zu Einrichtungen und Gremien für Minderheitenfragen und zu rechtlichen Grundlagen sowie Adressen von Verbänden, Interessenvertretungen und sonstigen Einrichtungen.

Schutz und Förderung der nationalen Minderheiten in Deutschland

Der besondere rechtliche Status der nationalen Minderheiten und ihrer Sprachen sowie der Regionalsprache Niederdeutsch beruht im Wesentlichen auf zwei Abkommen des Europarates. Sie genießen in Deutschland Verbindlichkeit:

  1. Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
  2. Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

In beiden Abkommen ist ein besonderer Schutz festgeschrieben. Dieser wird durch Gesetze und Verwaltungshandeln auf Bundes- und auf Landesebene konkretisiert und umgesetzt.

Eine besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die finanzielle Förderung der nationalen Minderheiten durch den Bund und die Länder. Alle vier nationalen Minderheiten in Deutschland erhalten von der Bundesregierung finanzielle Mittel zur Pflege ihrer Sprache und Kultur. Auch die Bundesländer, in denen die Minderheiten traditionell heimisch sind, tragen mit eigenen Finanzmitteln zur Förderung der nationalen Minderheiten bei. Die Regionalsprache Niederdeutsch wird ebenfalls vom Bund und den Ländern finanziell gefördert.

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Der Schutz der nationalen Minderheiten in Deutschland sowie ihrer Sprachen wird durch Vorschriften des deutschen Rechts als auch durch internationale Abkommen gewährleistet.

Es ist auch wichtig:

Ein wichtiger Schritt war dabei die am 1. November 1995 in Straßburg vom Europarat unterzeichnete Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Ziel dieser Konvention, die später von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, ist der Schutz der Rechte nationaler Minderheiten. In dieses Abkommen sind auch die in Deutschland und den Niederlanden lebenden Friesen einbezogen. Im Rahmen dieses Abkommens erkannte Nordmazedonien die Türken am 26. Juli 1996 an. Allerdings sollten in diesen Rahmen auch alle in Europa lebenden Einwanderer einbezogen werden.