Was aus dem Sturz Assads für die Syrer in Deutschland folgt

                                                                            Artikel von Marlene Grunert   / faz
 
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                                                                       Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Berlin im August 2023 © dpa
 

Am Montag bestätigte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Medienberichte, denen zufolge über laufende Asylverfahren von Syrern vorerst nicht entschieden werde. Grund dafür sei die unübersichtliche Lage in dem Land. Betroffen seien 47.270 Asylanträge von Syrern. Für bestehende Entscheidungen habe die neue Lage in Syrien keine Auswirkungen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sprach in der Regierungspressekonferenz von einer „Rückpriorisierung“; dies bedeute, dass Asylanträge aus Syrien im Stapel nach unten geschoben würden.

 Mit Blick auf schon beschiedene Anträge sagte sie, ein Widerruf des Schutzstatus sei grundsätzlich möglich – unter der Voraussetzung, dass die Veränderungen im Land von Dauer seien und nicht nur kurzfristig bestünden. Dies sei im Falle Syriens noch nicht abzusehen; die Bundesregierung werde es prüfen, wenn es so weit sei. Eine Regierungssprecherin sagte, es komme für die Bundesregierung nun darauf an, „wie in den nächsten Tagen und Wochen in Syrien Recht und Ordnung wiederhergestellt wird“.

Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Schutzgründe

In Deutschland lebt derzeit knapp eine Million Syrer, wie das Bundesinnenministerium der F.A.Z. am Montag mitteilte. Zu Beginn des syrischen Bürgerkrieges im Jahr 2011 waren es demnach rund 31.000. Knapp 720.000 der in Deutschland lebenden Syrer sind momentan schutzsuchend, halten sich also unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland auf. Asyl genießen momentan laut BMI gut 5000 Syrer; rund 321.000 nehmen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention in Anspruch. Sie gewährt zunächst für die Dauer von drei Jahren denen einen Aufenthaltstitel, die eine Verfolgung wegen ihrer Rasse, Nationalität, politischer Überzeugung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe fürchten.

Den meisten syrischen Schutzsuchenden (gut 329.000) hat das BAMF subsidiären Schutz gewährt. Darauf hat ein Mensch Anspruch, wenn ihm in seiner Heimat ein „ernsthafter Schaden“ droht, das heißt etwa die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung. Auch eine Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit durch einen bewaffneten Konflikt gibt Anspruch auf subsidiären Schutz. Wer ihn bekommt, darf zunächst ein Jahr bleiben.

Bis vor einigen Jahren gewährte das BAMF subsidiären Schutz vor allem mit Blick auf den syrischen Bürgerkrieg. Seit 2020 hat die Behörde ihn stillschweigend für beendet erklärt, indem sie subsidiären Schutz aus diesem Grund nicht mehr gewährt. Ausschlaggebend war in den vergangenen Jahren stattdessen die Gefahr von Folter oder erniedrigender Behandlung. Im ersten Quartal 2024 war der Bürgerkrieg nur noch in 0,1 Prozent der Fälle entscheidend für die Gewährung subsidiären Schutzes.