Vor Gericht: Cem Özdemir muss sich nicht als „Drecksack“ beschimpfen lassen

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                                                     Cem Özdemir am 8. Juli beim Besuch eines Dachdeckerbetriebs in Neustadt-Glewe in Mecklenburg-Vorpommern. © dpa

 

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat sich gerichtlich gegen eine Beleidigung im Internet zur Wehr gesetzt. Die 14. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz verurteilte einen Mann, der den Grünen-Politiker auf Facebook als „Drecksack“ bezeichnet hatte, zur Zahlung von Schmerzensgeld. Nach Ansicht des Gerichts ist der vom Kläger geforderte Betrag von 600 Euro angemessen. Die Aussage des Beklagten im Internet sei „ehrenrührig“, er habe das Persönlichkeitsrecht des Ministers verletzt (Az. 14 O 784/23). Der Beschluss der Kammer ist rechtskräftig.

Der Beklagte hatte seinen abwertenden Kommentar im April 2022 ins Netz gestellt. Er habe auf ein Video reagiert, in dem Özdemir die Tafeln in Deutschland als zwingend erforderlich für die Versorgung bestimmter Bevölkerungsgruppen dargestellt habe, erklärte das Gericht. Dem Beklagten habe missfallen, dass Özdemir nicht durch sein Ministerium die Grundlagen für eine ausreichende Lebensmittelversorgung schaffe, sondern auf gemeinnützige Organisationen verweise. Die Einlassung lasse sich zwar als Meinungsäußerung einordnen. Allerdings überwiege im vorliegenden Fall das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Ministers die ebenfalls im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit des Beklagten. Das geäußerte Schimpfwort habe keinen sachlichen Bezug zum Thema des Videos des Ministers, sondern nur zum Ziel gehabt, den Kläger zu diffamieren.

Die Kammer folgte nicht der Argumentation des Beklagten, dass nach einem Zeitraum von mehr als 22 Monaten nach dem Post keine Wiederholungsgefahr bestehe. Da es eine solche Gefahr gebe, sieht die Entscheidung der Zivilkammer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durch den Beklagten vor.