Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz darf kein zahnloser Tiger bleiben
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- Geschrieben von Cumali Yagmur
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Pressemitteilung vom Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V. s
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz darf kein zahnloser Tiger bleiben
Ein von der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V. seit ihrer Gründung gefordertes Recht – das Recht auf die doppelte Staatsangehörigkeit – wurde heute beschlossen. Obwohl dies gemeinsam mit der Verkürzung der Aufenthaltsdauer eine positive Entwicklung ist, wurde das Gesetz in seiner jetzigen Form leider deutlich verschärft. Außerdem warnt der Verband davor, bei der Reform des Gesetzes die Anforderungen an die bereits überforderten Behörden nicht mitzudenken.
Gökay Sofoğlu, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V., sagt: „Große Teile der Zivilgesellschaft haben bis zur letzten Sekunde daran gearbeitet, dass die Verschärfungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage zurückgenommen werden. Das Ergebnis zeigt aber leider, dass Bezieher*innen von Sozialleistungen, wie z.B. Alleinerziehende, behinderte Menschen oder pflegende Personen zukünftig auf Ermessenseinbürgerungen hoffen müssen.
Der neue Gesetzestext enthält zudem viel politisches Prosa, was die Praxis der Einbürgerungen nicht wesentlich verändert, aber das Ziel hat, ganz bestimmte Menschen in unserem Land unter einen Generalverdacht zu stellen. Muslimisch gelesene Menschen sind zukünftig stärker mit kulturellen Vorbehalten konfrontiert, weil die Regierung Absätze wie zum Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft oder zur Gleichstellung von Mann und Frau explizit im Gesetz aufführt. Diese Kriterien sind auch jetzt schon Teil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit legitime Gründe, eine Einbürgerung nicht zu gewähren.“
„Unser neuer Fokus liegt auf den Anwendungshinweisen, die das Innenministerium den jeweiligen Einbürgerungsbehörden an die Hand geben wird“, sagt Aslıhan Yeşilkaya-Yurtbay, Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V. „Dort findet die Einbürgerungspraxis statt und dort werden auch die Probleme entstehen, wenn die Anwendungshinweise ähnlich schwammig wie das Gesetz formuliert sind und die Ermessensspielräume zu groß bleiben. Die Behörden sind schon jetzt überfordert und es gibt sehr lange Wartezeiten für Termine, zehntausende Anträge sind bereits jetzt unbearbeitet. Deshalb ist es wichtig, die Kapazitäten der Behörden zu erhöhen, wenn das Gesetz auch in der Realität funktionieren soll.