Anasayfa Yazarlar Av.Mahmut Erdem                 

Erleichterte Visa für Erdbebenopfer der Türkei und Syrien? Oder eine Farse?

                                 

 Av.Mahmut Erdem

von:  Avrupa postasi  www.avrupa-postasi.com

Die Bundesregierung kündigte an, dass für Erdbebenopfer aus der Türke und Syrien ein erleichterts Visumverfahren für ein Visa von 90 Tagen erteilt werden soll. In der Öffentlichkeit wird so vermittelt, es sei dies schnell und unbürokratisch machbar ein solches Visa zu erhalten.

Tatsächlich ist dies nicht der Fall!

Das Auswärtige Amt hat 14 Voraussetzungen geschaffen um ein solches Visa zu erhalten.

Es ist sogar schwerer diese sog. erleichterte Visa zu erhalten als ein Touristen Visa

Mit dem Touristenvisa muss niemand dokumentieren woher er stammt und dass er Familienangehörige in Deutschland und eine Krankenversicherung hat. Ferner braucht er auch keine Verpflichtungserklärung der Angehörigen vorlegen. Dies ist aber Voraussetzung bei der behaupteten Erleichterten Visa-Erteilung.

Außerdem wird vorgegeben, dass die Betroffene im Callcenter des Terminvergabesystem Idata sich melden um einen Termin zu erhalten.

Gleichzeitig können Sie bei der Terminvergabestelle den Antrag stellen.

Aus Erfahrung weiß ich, dass dieses Idata kein Termin vor drei oder vier Monate vergibt und auch nicht zu erhalten ist.

Nachzulesen sind diese ganzen Hürden auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www. Auswärtiges Amt.de

Rechtsanwalt Erdem, welcher Familienangehörige in Deutschland vertritt fordert die Bundesregierung eine tatsächlich ernstgemeinte Erleichterung des 90 Tage Visa in der Form zu schaffen, dass die Betroffenen durch die schriftliche Erklärung der in Deutschland lebenden Familienangehörigen und durch Nachweis der Anmeldung und des Aufenthaltstitels unbürokratisch eine Visa erhalten sollten.

Diese Erklärungen soll in Deutschland bei den zuständigen Behörden und Ausländerbehörden und den zugehörigen Visa-abteilungen erfolgen. ‚Die Visaabteilungen der Ausländerbehörden können die deutsche Botschaft entsprechende Mitteilungen zukommen lassen, so dass die Betroffenen ohne großen bürokratische Hürden ein Visa erhalten und die Familienangehörigen in Deutschland darüber informieren, dass die Familienangehörigen aus der Türkei einreisen dürfen.

Denkbar wäre auch dass die Betroffenen sobald sie eine Zusage erhalten haben, sich bei der Deutschen Botschaft, ohne einen Callcenter dazwischen zur Terminvergabe zu haben, zur Abholung des Visa wenden.

Eine Verpflichtungserklärung oder Krankenversicherung können auch in Deutschland nachgeholt und geregelt werden.

Die Opfer brauchen jetzt dringend Schutz und nicht größere Hürden hinsichtlich der Erteilung eines Visas.

Ich werde mich auch an den Bundestag, Petitionsausschuss, das Auswärtige Amt und das Innenministerium schriftlich wenden und bitten das dies so umgesetzt wird.

Rechtsanwalt
Mahmut Erdem