Kommentar="Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihr türkischer Amtskollege Süleyman Soylu."
Die Bundespolizei untersagt einer steigenden Zahl von Staatsbürger:innen die Ausreise aus Deutschland. Dahinter sehen Fachleute vor allem ein Eingeständnis an die Türkei.
Berlin – Immer mehr Deutsche dürfen Deutschland nicht verlassen. Laut einer kleinen Anfrage der Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut und ihrer Fraktion, Die Linke, hat die Bundespolizei zwischen 2018 und 2022 insgesamt 131 deutschen Staatsbürger:innen die Ausreise verweigert.
Waren es im Jahr 2018 nur drei Personen, denen die Ausreise untersagt worden war, stieg ihre Zahl im Jahr 2022 auf einen Höchstwert von 66.
Deutschland verbietet Staatsbürgern die Ausreise - die Statistik von 2018 bis 2022
2018 | 3 |
2019 | 15 |
2020 | 33 |
2021 | 14 |
2022 | 66 |
Als Grundlage für Verbote von Auslandsreisen durch die Bundespolizei dient laut der Antwort des Bundesinnenministeriums auf die parlamentarische Frage das Abgleichen „personenbezogener Daten mit nationalen, europäischen und internationalen Datenbanken nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung“. Zu den Daten, die dabei herangezogen werden, gehören demnach „das Informationssystem der Polizei, die zur Grenzfahndung geführte Datei, das Schengener Informationssystem und die Stolen and Lost Travel Documents database von Interpol“. Laut dem Bundesinnenministerium hat die Bundespolizei zudem „nach den Umständen des Einzelfalls und nach Maßgabe des geltenden Rechts Zugriff auf die Antiterrordatei und die Rechtsextremismusdatei.
Länder verweigern auch Auslandsreisen von Deutschen
Auch auf Landesebene wird Deutschen die Ausreise aus dem eigenen Land verweigert - so geschehen im Fall der 18-jährigen Solin G. Die Stadt Oberhausen hat der kurdischstämmigen deutschen Staatsbürgerin ihren Reisepass entzogen. In der sogenannten Ordnungsverfügung hat die Stadt ihr zudem die Ausstellung eines Personalausweises und eines Reisepasses untersagt, auch wenn diese nur als „vorläufige“ Dokumente beantragt würden. In der Begründung heißt es, es gäbe bei der Teenagerin eine Zugehörigkeit zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK.
„Ihrem persönlichen Recht auf Ausreisefreiheit (...) steht das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an seiner inneren und äußeren Sicherheit sowie das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber“, heißt es weiter in der Begründung zu dem Passentzug und dem Ausreiseverbot für Solin G. Die Stadt Oberhausen gehe von einem hinreichend anzunehmenden Vorhaben aus „sich an Kampfhandlungen der PKK zu beteiligen“