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Einbürgerung

Im Jahr 2015 haben sich in Niedersachsen weniger EinwandererInnen einbürgern lassen.

Im Falle einer Einbürgerung bekommen die EinwandererInnen mehr Rechte. Sie bekommen dann z. B. sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Sie können im Land mitbestimmen, wählen und gewählt werden. Sie können z. B. auch als Beamte in den Staatsdienst treten. D. h., sie würden alle Rechte der Einheimischen bekommen.

Voraussetzungen der Einbürgerung

Ist man nicht von Geburt an Deutsche/r, kann man auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Der/die Antragsteller/In muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

Von diesen Voraussetzungen gibt es allerdings Ausnahmen:

Die rechtmäßige Aufenthaltsdauer kann von acht auf sieben Jahre verkürzt werden, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen worden ist.

Der rechtmäßige Aufenthalt kann aber auch auf 6 Jahre verkürzt werden, wenn z. B. der/die Antragsteller/In über besonders gute Deutschkenntnisse verfügt oder sich seit Jahren in Deutschland ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert hat.

Aber auch bei Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld sind Ausnahmen möglich. Das ist dann der Fall, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung eingetreten ist.

Außerdem gelten auch bei Bezug von Hilfen wegen der Studium-, Schul- und

Ausbildungszeit sowie während eines Studiums nicht unter diese Regelung.

Die nachzuweisenden Deutschkenntnisse müssen dem/der Antragsteller/In die Fähigkeit geben, sich in der deutschen Sprache mündlich und schriftlich gemäß dem B1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens ausdrücken und verständigen können. Diese Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

Neben der gewöhnlichen Einbürgerung gibt es auch die Ermessungseinbürgerung. Sie erfolgt normalerweise auch nach acht Jahren, kann sich aber verkürzen, wenn die Einbürgerung in einem besonderen öffentlichen Interesse liegt, dies ist insbesondere bei Spitzensportlern der Fall.

Eine erleichterte Einbürgerung trifft auch andere Personengruppen, z.B. Familienangehörige von AusländerInnen mit Anspruch auf Einbürgerung, UnionsbürgerInnen und Staatenlose. 


 

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