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Vom Flughafen direkt in Abschiebehaft – Land reagiert auf EU-Vorgaben

                        Artikel von Niklas Noack/ Merkur

 

Zusätzliche Abschiebehaftplätze entstehen an einem Flughafen in Deutschland. Die Umsetzung der EU-Vorgaben drängt.

Stuttgart – In der Nähe des Flughafens Stuttgart plant Baden-Württemberg die Errichtung eines neuen Standorts für Abschiebehaftplätze. Diese Information wurde von der Deutschen Presse-Agentur durch das Landesjustizministerium bestätigt. Zuvor hatte die Südwest Presse darüber berichtet.

Die Kapazität der neuen Einrichtung soll der der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim entsprechen, die derzeit von 51 auf 80 Plätze erweitert wird. Im Frühjahr 2027 könnte die Fertigstellung erfolgen. Bis zum Herbst dieses Jahres sollen laut Finanzministerium bereits 68 Haftplätze verfügbar sein.

Höherer Bedarf an Abschiebungshaftplätzen

Baden-Württemberg muss sich an EU-Vorgaben halten. Am geplanten Standort nahe dem Flughafen sind zunächst mindestens 15 zusätzliche Unterbringungsplätze vorgesehen. Diese müssen aufgrund der Neuregelung des Europäischen Asylsystems GEAS spätestens ab Juli 2026 bereitgestellt werden.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Abschiebungszahlen und der angekündigten Rückkehroffensive des Bundes übersteigt der Bedarf an Abschiebungshaftplätzen perspektivisch auch die nach dem Ausbau in Pforzheim vorhandenen 80 Plätze, hinzu kommt die Umsetzung des GEAS-Reformpakets“, erklärte Justizministerin

 

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Baden-Württemberg will in direkter Nähe zum Landesflughafen Stuttgart einen neuen Standort für Abschiebehaftplätze einrichten. © Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgarter Flughafen dient als EU-Außengrenze

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) äußerte: „Zur Umsetzung der GEAS-Reform für das Flughafenverfahren arbeiten wir daran, in der Nähe des Flughafens in Stuttgart eine neue Einrichtung zu schaffen. In diesem Zuge planen wir auch, eine entsprechende Außenstelle der Abschiebungshafteinrichtung einzurichten.“

Der Flughafen fungiert als EU-Außengrenze. Die GEAS-Reform sieht unter anderem vor, dass für einige Asylbewerber Verfahren an den Außengrenzen durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten haben bis Juni 2026 Zeit für die Umsetzung. Ein zentrales Element der GEAS-Reform sind die Flughafenverfahren – beschleunigte Asylverfahren direkt in den Transitbereichen der Flughäfen, die als Außengrenzen fungieren.

Zum Stichtag 30. April gab es in Baden-Württemberg etwa 23.700 vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Ihre Abschiebung sei jedoch vorerst ausgesetzt, da sie beispielsweise nicht in Länder wie Syrien abgeschoben werden dürfen. Im Südwesten wurden bis zum 31. Mai rund 1.580 Personen abgeschoben. Im Vorjahr waren es zum gleichen Zeitpunkt etwa 1.130. Zuletzt berichtete unsere Redaktion darüber, wieso ein SPD-Politiker Innenminister Alexander Dobrindt angezeigt hat. Es geht um Schutzsuchende. (dpa/nino)