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Im Lissabonner Vertrag   wurde als  eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union formuliert, den BürgerInnen einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewähren. Mit dem gemeinsamen Markt, der Wirtschafts- und Währungsunion hat die EU Freiheiten für ihre BürgerInnen geschaffen, die nicht ausschließlich für sie gelten sollten. Dies verlangt eine gemeinsame Migrations- und Asylpolitik, die Einwanderung in den europäischen Raum einheitlich regelt und zugleich die Außengrenzen schützt.

Diese Politik sollte umgesetzt werden.   Die Geschichte der europäischen Migrations- und Asylpolitik lässt sich für einen ersten Überblick in drei Phasen einteilen: Während der ersten Entwicklungsstufe wurde eine koordinierte Politik von den Mitgliedsstaaten eingeleitet (1957-1990), darauf folgten erste Schritte zwischenstaatlicher Zusammenarbeit (1990-1997) und aktuell wird versucht, Migrationspolitik als gemeinschaftliches Politikfeld zu etablieren. Diese Zunahme supranationaler Zusammenarbeit erklärt sich vor allem aus dem gestiegenen Migrationsdruck und EU-internen Entwicklungen. Doch zuerst zu den äußeren Faktoren:   Zwischen den 1950er und den frühen siebziger Jahren hatte sich die Immigration nach Westeuropa auf fast elf Millionen Personen verdreifacht. Dies resultierte vor allem sowohl aus der Wanderungs- und Fluchtbewegung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, der Entkolonialisierung Afrikas, Südostasiens und der Karibik als auch aus der gezielten westeuropäischen Anwerbung von Arbeitskräften. Damit hat sich Europa seit dem Zweiten Weltkrieg von einem Auswanderungs- zu einem Zuwanderungskontinent entwickelt, auf dem in jedem Land die Zahl von  Migranten  mit festem Wohnsitz im Gastland zugenommen hat. Die Regierungen der einzelnen Länder haben darauf mit nationalen Einwanderungsbestimmungen reagiert. Mit dem Abbau von Binnengrenzen durch das Schengen-Abkommen (1985) und der Etablierung des gemeinsamen europäischen Marktes mit der Einheitlichen Europäische Akte (1986) betrafen fortan die Regelungen eines EG-Staates auch die anderen Mitgliedsstaaten. Dies sind wichtige EU-interne Entwicklungen, die eine zunehmende Koordinierung der Migrationspolitik bewirken. In der zweiten Phase zwischenstaatlicher Zusammenarbeit (1990-1997) waren vor allem die steigenden Zahlen von Asylbewerbern, die insbesondere sowohl durch den Fall der Berliner Mauer und der damit verbundenen Öffnung Osteuropas als auch den Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien entstanden, Anlass für wichtige Abkommen. Das Schengener Durchführungsabkommen ("Schengen II", 1990) betraf Kontrollregelungen von Außengrenzen, die Vereinheitlichung von Visa-Vorschriften, gemeinsame Maßnahmen zur Inneren Sicherheit, wie das Schengener Informationssystem (SIS) und das Dubliner Übereinkommen ("DÜ" 1990, ersetzt durch die Dublin-II-Verordnung 2003), das die Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen nach dem one-state-only Prinzip neu regelte. Demnach ist nur noch ein Mitgliedsstaat für die Prüfung zuständig und meist der Staat, den der Asylsuchende zuerst betreten hat. Zu Beginn wurde das Abkommen nur von fünf EG-Mitgliedsstaaten unterzeichnet (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande), auf lange Sicht werden alle EU-Staaten (außer Großbritannien und Irland) und assoziierte Staaten (wie Island und Norwegen) dem Schengen-Raum beitreten. Mit dem Maastrichter Vertrag (1992) wurden die Bereiche Asylpolitik, Kontrolle der Außengrenzen und Einwanderungspolitik zum "Gemeinsamen Interesse" erklärt. Dabei war jedoch nur die Visapolitik gegenüber Drittstaatsangehörigen Teil der "ersten Säule" und damit Gemeinschaftskompetenz. Alle weiteren migrationspolitischen Fragen wurden in der intergouvernementalen "dritten Säule" behandelt und verblieben daher in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Erst mit dem Amsterdamer Vertrag (1997) wurde die dritte Phase eingeläutet, die eine Vergemeinschaftung der Politikfelder Migration und Asyl anstrebt. Auf dem Europäischen Rat in Tampere (1999) beschlossen die Staats- und Regierungschefs ein umfangreiches Programm, um den Aufbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts voranzubringen. Das Haager Programm, das 2004 von dem Europäischen Rat verabschiedet wurde, beschloss Leitlinien für eine grundrechtskonforme Asylpolitik, Zuwanderungsregulierung und Kontrolle der Außengrenzen, die Bekämpfung des internationalen Verbrechens und des Terrorismus sowie Fortschritte bei der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Strafsachen. Der Aktionsplan sollte diese Leitlinien bis 2009 umsetzen, auch wenn sie nicht vorsahen, dass legale Migration vollständig zu einem EU-Politikfeld wird. Insbesondere Deutschland aber auch weitere Mitgliedsstaaten bestehen hier auf ihren nationalen Befugnissen. Mit dem Stockholmer Programm im Dezember 2009 beschloss der Europäische Rat den Rahmen für gemeinsame Maßnahmen der Union auf den Gebieten Unionsbürgerschaft, Justiz, Sicherheit, Asyl und Einwanderung bis 2014. Zeitgleich trat der Vertrag von Lissabon in Kraft, der die Entscheidungsverfahren der EU-Migrations- und Asylpolitik verbessern soll und Zuständigkeiten klarer verteilt. Zusätzlich werden dem Europäischen Parlament mehr Die Rolle des Parlaments   Der Einfluss des Parlaments ist abhängig von dem jeweiligen Politikfeld der EU-Migrations- und Asylpolitik. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Rechte des Parlaments bei legaler Migration gestärkt: Im Mitentscheidungsverfahren erlassen die Parlamentarier gleichberechtigt neben dem Rat Gesetze. Zuvor musste das Parlament meist nur konsultiert werden. Der europäische Binnenmarkt mit seinen vier Freiheiten ermöglicht EU-Bürgern uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, das heißt die freie Binnenmigration, um in einem anderen EU-Staat eine Beschäftigung aufzunehmen. Der Zugang für Drittstaatangehörige zu den nationalen Arbeitsmärkten wird wiederum vollständig auf der nationalen Ebene geregelt. Seit dem Vertrag von Amsterdam existieren Bestrebungen, auch diesen Politikbereich unionsweit einheitlich zu regeln, bisher sind diese jedoch erfolglos geblieben. Momentan existiert keine EU-Gesetzgebung, die Bedingungen der Einreise und des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen, die in der EU arbeiten möchten, einheitlich regelt. Der Vertrag von Lissabon hat jedoch neue Kompetenzen zur Einführung eines EU-Grenzschutzsystems und einheitlicher Asylvorschriften eingeführt. Hier entscheidet das Parlament gemeinsam mit dem Rat. Dies ist auch der Fall bei der Bekämpfung des Menschenhandels und der Integration von Drittstaatsangehörigen. Im Jahr 2009 wurde vom Europäischen Parlament und Rat gemeinsam ein einheitlicher Visakodex beschlossen. Die Visapolitik auf europäischer Ebene zielt auf die Vereinheitlichung von rechtlichen Normen für einen kurzzeitigen Aufenthalt von Drittstaatlern innerhalb der EU ab, die seit Errichtung des Binnenmarkts notwendig geworden ist. Die neuen Bestimmungen, die seit April 2010 gelten, vereinheitlichen das Verfahren und schaffen Transparenz. Seither muss begründet werden, warum ein Antrag abgelehnt wurde und es besteht die Möglichkeit des Betroffenen, rechtlich gegen diese Begründung vorzugehen. (Vergleiche:  http://www.europarl.de/view//Europa/Politikfelder_A-Z/Migration_und_Asyl.html  (270912))   -         Einwanderer, Einwanderinnen und Flüchtlinge sollten eine stärkere europäische Hilfestellung bekommen. Europa darf sich nicht abschotten.   -        Einwanderer und Einwanderinnen sind zugleich  „Chance und Herausforderung“ für die Mitgliedstaaten der EU.   -        EU-weit sollte die Asylproblematik auf humane Weise geregelt werden.   -        Einwanderer und Einwanderinnen sollten  in Europa  überall gleiche Rechte haben.   -        Ein EU-Unterstützungsbüro sollte gegründet werden, das den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten mit Auskünften über die Herkunftsländer und mit gemeinsamen Ausbildungsprogrammen beistehen könnte.