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Die neue Regierung setzt künftig auf Kontrollen an Deutschlands Grenzen. Bei der Zurückweisung

 

 ckführungsoffensive

Die Parteien haben sich auf ein Bündel von Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration geeinigt. In ihrem Koalitionsvertrag kündigen sie eine „Rückführungsoffensive“ mit mehr Haftmöglichkeiten für Ausreisepflichtige an. Vorgesehen ist zudem, freiwillige Aufnahmeprogramme des Bundes „so weit wie möglich“ zu beenden. Das Ziel der „Begrenzung“ der Migration soll außerdem wieder ausdrücklich in das Aufenthaltsgesetz geschrieben werden.

Zurückweisungen an den Grenzen

Bei den von der Union geforderten Zurückweisungen an den Grenzen auch von Asylsuchenden bleibt es beim Sondierungskompromiss, dass diese „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn“ erfolgen sollen. Dies wurde schon bisher unterschiedlich interpretiert: Unionsvertreter sahen keine Notwendigkeit einer Einwilligung der betroffenen Länder, die SPD schon. SPD-Chef Lars Klingbeil betonte am Mittwoch, „das Grundrecht auf Asyl“ bleibe dabei „unantastbar“.

 Fmiliennachzug

Der Familiennachzug für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte wird für zwei Jahre ausgesetzt – also für Menschen, die kein Asyl bekommen, aber aus anderen Gründen vorerst bleiben dürfen. „Danach prüfen wir, ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im Rahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Turbo-Einbürgerungen

Die von der Ampel-Regierung eingeführte beschleunigte Einbürgerung besonders gut integrierter Zuwanderer soll wieder abgeschafft werden. Diese hatte es Menschen mit besonderen Integrationsleistungen ermöglicht, nach drei Jahren einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Die von der Union als „Turbo-Einbürgerung“ geschmähte Möglichkeit soll nun gestrichen werden. An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass, die von der Ampel ebenfalls beschlossen worden war, wollen CDU, CSU und SPD aber festhalten.

Entzug der Staatsbürgerschaft

Abstand genommen haben die Verhandler von der bei den Sondierungsgesprächen noch diskutierten Idee, eingebürgerten Menschen, die mehr als eine Staatsangehörigkeit haben, in bestimmten Fällen die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir prüfen Änderungsbedarf bei Ausweisung auch bei öffentlicher Aufforderung zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ Dies würde dann nur Ausländer betreffen, nicht deutsche Staatsbürger.